Das Verkehrsrecht umfasst die Abwicklung von Schadenersatzansprüchen zwischen dem Geschädigten und der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Nach einen Unfall sollte sofort ein Rechtsanwalt konsultiert werden, der Sie im Hinblick auf die Schadensabwicklung gegenüber der Versicherung unterstützt. Dies ist erforderlich, denn auch auf Seiten der Versicherung sind Verkehrsrechtler mit der Bearbeitung beschäftigt. Leider kommt es sehr oft vor, dass Geschädigte aus Unwissenheit falsche Angaben tätigen, die die Schadensabwicklung negativ beeinflussen kann. Daher sollte der erste Weg zum Rechtsanwalt sein.
Ich übernehme für Sie die Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung.
Vom Verkehrsrecht umfasst ist u.a. die Geltendmachung der Reparaturkosten, des Wiederbeschaffungswertes, des Nutzungsausfalls, der Gutachterkosten, der Wertminderung und des Schmerzensgeldes.
Wussten Sie, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung grundsätzlich Ihre Anwaltskosten erstattet.
Nutzen Sie die Möglichkeit einer in vielen Fällen kostenlosen Erstberatung!
Sie haben bereits alle angeforderten Unterlagen an die gegnerische Haftpflichtversicherung geschickt, aber diese hält Sie hin und zahlt noch immer nicht oder hat sogar die Zahlung abgelehnt? Dann rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir.
Ärgern Sie sich noch immer über die Vorgehensweise der Versicherung?
Das müssen Sie nicht. Kommen Sie zu mir. Ich helfe Ihnen.
Benötigen Sie Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, wie z.B. Reparaturkosten, Totalschaden, Nutzungsausfall, Wertminderung oder Schmerzensgeld? Dann rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir.
Werden Sie zu Unrecht beschuldigt, einen Verkehrsunfall verursacht zu haben? Dann rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir.
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