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Arbeitsrecht

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Rechtsfall

Ihre Rechte beim Corona-Virus? Rufen Sie mich an, 0331 270 77 90. Wussten Sie, dass innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden muß? Denn andernfalls wird die Kündigung rechtskräftig. Sie bekommen noch Geld, ein Zeugnis und Urlaub von Ihrem Arbeitgeber? Oder Sie haben eine Abmahnung erhalten? Gerne gebe ich Ihnen auch hierzu weitere Auskünfte.

Aktuell:

Sie sind Arbeitgeber oder Arbeitnehmer und haben Fragen hinsichtlich Ihres Arbeitsverhältnisses wegen dem Corona-Virus? Haben Sie z.B. ein Schreiben der Landeshauptstadt Potsdam erhalten, in welchem Sie aufgefordert werden, einen Impfnachweis etc. vorzulegen? Aber Sie haben berechtigte Gründe sich nicht impfen lassen zu wollen? Es gibt z.B. ärztliche Bedenken gegen eine Impfung.

Das Arbeitsrecht umfasst die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Oft gibt es zwischen den Parteien Probleme im Hinblick auf eine Kündigung oder Abmahnung. Gerade bei einer Kündigung oder Abmahnung sollte unbedingt ein Rechtsanwalt konsultiert werden.

Vom Arbeitsrecht umfasst ist z.B. auch die Kündigungsschutzklage, die Arbeitsvergütung, das Urlaubsentgelt und das Arbeitszeugnis.

Wussten Sie, dass innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden muß? Denn andernfalls wird die Kündigung rechtskräftig. Gerne gebe ich Ihnen auch hierzu weitere Auskünfte.

Nutzen Sie die Möglichkeit einer in vielen Fällen kostenlosen Erstberatung!

Sie haben eine Kündigung erhalten und fragen sich, ob diese Kündigung rechtmäßig ist, weil Sie Zweifel an der Kündigungsfrist hegen oder Ihnen in der Kündigung zu Unrecht Verfehlungen vorgeworfen werden? Dann rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir.

Sie haben eine Abmahnung erhalten, mit der Sie nicht einverstanden sind? Dann rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir.

Ihnen wurde noch kein Arbeitszeugnis erteilt oder das bereits erteilte Zeugnis gefällt Ihnen nicht? Dann rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir.

Sie bekommen noch Arbeitsentgelt, aber der Arbeitgeber zahlt noch immer nicht? Dann rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir.

Ihnen steht noch Urlaub zu, der Ihnen aber nicht gewährt wurde? Dann könnten Sie einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung haben. Dann rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir.

Im Rahmen des Arbeitsrechtes biete ich Ihnen u.a. die folgenden Leistungen an:

  • Außergerichtliche Korrespondenz mit der Gegenseite;
  • Einreichung einer Kündigungsschutzklage;
  • Geltendmachung von Arbeitsentgelt, Urlaub und Überstunden;
  • Ausarbeitung und Prüfung eines Zeugnisses;
  • Unterstützung bei einer Abmahnung.

Ich helfe Ihnen gern!

BENÖTIGEN SIE RECHTLICHE HILFE ODER EINE RECHTSBERATUNG?

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