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Straf- und Bußgeldrecht

Rechtsgebiete

Rechtsfall

Sie haben einen Bußgeldbescheid oder einen Beschuldigtenvernehmungsbogen von der Polizei erhalten, in welchem Sie zu Unrecht einer Verfehlung beschuldigt werden? Gerne gebe ich Ihnen hierzu weitere Auskünfte. Wussten Sie, dass Ihnen als Betroffener bzw. als Beschuldigter grundsätzlich ein Aussageverweigerungsrecht zusteht?

Ich übernehme für Sie Ihre Verteidigung gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft, dem Gericht und der Bußgeldstelle.

Das Strafrecht umfasst den staatlichen Sanktionsanspruch aufgrund einer Tat die gegen einen gesetzlichen Straftatbestand verstößt. Wenn Sie z.B. einen Vernehmungsbogen der Polizei erhalten, in welchem Sie als Beschuldigter vernommen werden sollen, so sollten Sie zunächst mich konsultieren. In vielen Fällen werde ich Ihnen zunächst einmal raten von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Zeitlich wird von mir Akteneinsicht beantragt. Nach Eingang der amtlichen Ermittlungsakte werde ich mit Ihnen dann besprechen welche Strategie für Sie am besten ist.
Das Ermittlungsverfahren kann in eine Einstellung, in den Erlass eines Strafbefehls oder in eine Gerichtsverhandlung münden.

Wussten Sie, dass Ihnen als Beschuldigter grundsätzlich ein Aussageverweigerungsrecht zusteht.

Das Bußgeldrecht umfasst das Verfahren aufgrund des Verstoßes gegen einen Ordnungswidrigkeitentatbestand, wie z.B. der Rotlichtverstoß, der Parkverstoß, die Geschwindigkeitsüberschreitung und der Abstandsverstoß.

Sobald Sie einen Zeugenfragebogen, einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid von der Bußgeldstelle erhalten, sollten Sie mich sofort konsultieren. Ich werde mit Ihnen dann besprechen, ob ein Einspruch eingelegt werden sollte. Wird Einspruch eingelegt, so erhalte ich als Ihr Rechtsanwalt auch Akteneinsicht. Nach Eingang der amtlichen Ermittlungsakte werde ich mit Ihnen dann besprechen welche Strategie für Sie am besten ist.

Wussten Sie, dass Sie als Betroffener gegenüber der Polizei ein Aussageverweigerungsrecht haben, wenn Ihnen von der Polizei vor Ort vorgeworfen wird, Sie hätten z.B. die zulässige Geschwindigkeit überschritten.

Nutzen Sie die Möglichkeit einer in vielen Fällen kostenlosen Erstberatung!

Ich helfe Ihnen gern!

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